IFRS16 – neuer Rechnungslegungsstandard für Leasingverhältnisse

geschrieben von
Joanna Jankowska
Im Januar 2016 veröffentlichte das International Accounting Standards Board den Inhalt des neuesten Standards zu Leasingverhältnissen – IFRS16. Der neue Standard, der in Zusammenarbeit mit dem US Financial Accounting Standards Board entwickelt worden ist, tritt am 1. Januar 2019 in Kraft und hat wesentliche Änderungen bei der Klassifizierung von Leasingverhältnissen zur Folge.

Von diesem Zeitpunkt an wird jedes Leasingverhältnis in der Bilanz als Finanzierungsleasing ausgewiesen. Dem vorherigen Standard fehlt es an klaren Leitlinien, was es den Unternehmen erheblich erschwerte, Leasingverhältnisse ordnungsgemäß zu qualifizieren, und Raum für Manipulationen der Finanzkennzahlen ließ. Genau diese Anschuldigung wurde in einem veröffentlichten Bericht erhoben (W. J. McGregor, Bilanzierung von Leasingverhältnissen: Ein neuer Ansatz – Bilanzierung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer). Der Autor erklärte, dass die Unterscheidung zwischen Operating Leasing und Finanzierungsleasing derzeit „übermäßig ermessensabhängig“ sei und dass Leasingnehmer die Möglichkeit hätten, Vermögenswerte, die dem Leasingnehmer zugute kommen, und Verbindlichkeiten aus Operating-Leasingverhältnissen, die auf dem Konto des Leasingnehmers verbucht werden, in der Bilanz wegzulassen.

Dementsprechend wird sich die Änderung auch auf die Art und Weise auswirken, wie das EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation, also das Betriebsergebnis vor Zinsen auf alle Verbindlichkeiten, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte) ermittelt wird. Die neuen Rechnungslegungsvorschriften werden sich auf die eindeutige Auslegung dieses Finanzindikators ausgewirken, was die Vergleichbarkeit der Finanzdaten von Unternehmen verbessern wird.

Wer ist von IFRS16 betroffen?

Die Änderungen gelten nur für börsennotierte Unternehmen, die ihre Rechnungslegung auf den IFRS-Standard stützen. Unternehmen, die nur nach nationalen Rechnungslegungsstandards bilanzieren, sind davon nicht betroffen.

Für bestehende Leasinggeber ergeben sich durch die Einführung des neuen Standards keine größeren Änderungen. Die Änderungen werden vor allem diejenigen betreffen, die Leasingverträge (insbesondere Operating-Leasingverhältnisse) nutzen. Ab dem 1. Januar 2019 müssen diese Unternehmen die Nutzungsrechte an Komponenten in ihrer Bilanz ausweisen. Die Änderungen gelten auch für Mieter und Pächter von Immobilien oder anderen hochwertigen Vermögenswerten. Sie müssen neue Vorschriften für Leasingverträge und deren Bilanzierung einhalten.

Folgen der Implementierung von IFRS16

  • Vereinheitlichung der Gewinn- und Verlustrechnung von Unternehmen;
  • Steigerung des EBITDA;
  • Anstieg der langfristigen Vermögenswerte.

Wie kann man sich auf IFRS16 vorbereiten?

  • Eine detaillierte Analyse und Identifizierung der von IFRS16 betroffenen Geschäftsbereiche ist erforderlich;
  • Systemumstellungen und Investitionen in geeignete IT-Lösungen;
  • Änderungen der Unternehmensstrategie und ihre Anpassung an die geltenden Vorschriften.
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Joanna Jankowska
Marketing Specialist, Hicron

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