Antikorrupionspolitik

Hicron richtet sich bei allen seinen Aktivitäten nach hohen ethischen Standards, beachtet die Rechte seiner Mitarbeiter und das Prinzip der Ehrlichkeit gegenüber Vertragspartnern und anderen kooperierenden Unternehmen.

Wir verpflichten alle unsere Mitarbeiter zur Einhaltung der allgemeinen ethischen Grundsätze und der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Antikorruptionsvorschriften (eine detaillierte Auflistung der Vorschriften finden Sie in Anhang 3).

Der bei Hicron geltende Verhaltenskodex zur Korruptionsvermeidung dient der Förderung und Umsetzung grundlegender Werte, und zwar: Ehrlichkeit in den Beziehungen zu anderen Mitarbeitern und Vertragspartnern, Aufbau von Vertrauen in den gegenseitigen Beziehungen mit der Umwelt und Gewährleistung der Aufrechterhaltung dieses Vertrauens, insbesondere bei Vertragspartnern, Transparenz aller Aktivitäten sowie gerechter und würdevoller Umgang miteinander.

Zielsetzung

Das Ziel von Hicron besteht darin, die Antikorruptionspolitik in allen Geschäftsbereichen umzusetzen, wie sie im Kodex zum Ausdruck kommt, und alle möglichen Maßnahmen zur Beseitigung und Vermeidung dieser Phänomene zu veranlassen.

Definitionen

Korruption – das Versprechen, Anbieten, Gewähren, Fordern, Annehmen von direkten oder indirekten unzulässigen finanziellen oder persönlichen Vorteilen. Diese Leistung kann von dieser Person (direkt), aber auch für jede andere Person (indirekt), die also im Namen einer anderen Person handelt, angenommen werden. Es liegt auch dann eine Korruption vor, wenn ein Angebot oder Versprechen eines Vorteils als Gegenleistung für eine bestimmte Handlung oder Unterlassung bei der Ausübung der eigenen Pflichten entgegengenommen wird.

Vermögensvorteil –muss nicht zwangsläufig in Form von Bargeld erfolgen, sondern es kann sich dabei beispielsweise um folgende  Dinge handeln:

– Gutscheine / Coupons,

– Zahlung / Überweisung eines bestimmten Betrags,

– teure Geschenke (z. B. Parfüm, Kosmetika, Tabakwaren, Alkohol),

– ein Darlehen, das zu günstigen Konditionen gewährt wird, mit der Absicht, einen finanziellen Vorteil zu überlassen,

– eine Spende, die mit der Absicht geleistet und angenommen wird, einen finanziellen Vorteil zu erzielen.

Persönlicher Vorteil – eine nicht-finanzielle Leistung, die sich positiv auf die Situation der Person, die sie erhält, oder einer nahestehenden Person auswirkt, beispielsweise die Zusicherung einer Beschäftigung bzw. Beförderung oder die Regelung eines Gerichtsverfahrens.

Person im öffentlichen Dienst – eine Person, wie sie in Artikel 115 Par. 19 des polnischen Strafgesetzbuches bestimmt ist.

Grundsätze

Gemäß dem Verhaltenskodex sind die folgenden Aktivitäten immer und in jeder Form verboten, und zwar unabhängig von der Beziehung, in der sie auftreten:

– das Anbieten, Versprechen oder Gewähren eines finanziellen oder persönlichen Vorteils von jeglichem Wert und in jeglicher Form,

– das Annehmen oder Einfordern der oben genannten finanziellen oder persönlichen Vorteile,

– die Vermittlung der Entgegennahme oder Aushändigung der oben genannten Vorteile als Gegenleistung für die Erbringung bestimmter Handlungen oder die Unterlassung von Verpflichtungen, und zwar insbesondere dann, wenn dies mit dem Missbrauch oder der Nichterfüllung von Verpflichtungen der Mitarbeiter bei Hicron verbunden wäre, insbesondere zum Beispiel:

  • Förderung der Zusammenarbeit mit einem bestimmten Vertragspartner durch den Mitarbeiter im Tausch gegen Geld oder das Versprechen einer zukünftigen Beschäftigung nach Beendigung der Tätigkeit bei Hicron,
  • Weitergabe von Vertriebsplänen und Kundenlisten durch den Mitarbeiter (unabhängig von der Verpflichtung zur Wahrung des Betriebsgeheimnisses) an einen Konkurrenten von Hicron im Tausch gegen z. B. eine Auslandsreise oder eine Zusage für eine zukünftige Beschäftigung bei diesem Konkurrenten,
  • Anbieten von Bargeld an den Vertreter des Vertragspartners als Gegenleistung für günstigere Bedingungen des Vertrags mit Hicron oder für die Aufnahme der Zusammenarbeit,
  • Annahme von Vorteilen in Form von Gutscheinen durch einen Hicron-Mitarbeiter als Gegenleistung für die Beschäftigung einer bestimmten Person bei Hicron mit einem Verstoß gegen die Einstellungsregeln.

Verboten sind außerdem:

– Legalisierung von Einkünften aus korrupten Aktivitäten oder der Versuch, diese zu legalisieren, beispielsweise die Bereitstellung von Geldern für Marketingaktivitäten, die eigentlich für korrupte Aktivitäten bestimmt sind, oder die Erstellung fiktiver Buchhaltungsunterlagen (z. B. die Ausstellung von Mehrwertsteuerrechnungen), um die damit erzielten finanziellen Vorteile zu legalisieren,

– jedwede Form von Erpressung oder Verleitung zu den oben genannten Handlungen, beispielsweise Anstiftung des Vertragspartners zur Korruption.

Verantwortung der Mitarbeiter

Die Führungsebene von Hicron und insbesondere diejenigen Personen, die Teams und Abteilungen bei Hicron leiten, sind dazu verpflichtet, die Möglichkeit eines Risikos für korruptes Verhalten zu erkennen, das im Bereich der von ihnen überwachten Aufgaben liegt. Zu diesem Zweck achten sie auf alle Situationen, die zu einem Korruptionsrisiko führen können, reagieren darauf und unterrichten ihre unterstellten Mitarbeiter darüber, wobei sie klar und unmissverständlich ihre Missbilligung solcher Handlungen mitteilen und die angemessene Vorgehensweise aufzeigen. Das Einschreiten gegen korruptes Verhalten liegt in der Verantwortung eines jeden Hicron-Mitarbeiters.

Meldung von Missbrauch

Jeder Hicron-Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, seinen unmittelbaren Vorgesetzten oder die Hicron-Geschäftsführung über jeden, auch nur möglich erscheinenden, Interessenkonflikt zu informieren, der im Zusammenhang mit der Erfüllung der Ihnen anvertrauten Aufgaben entstehen könnte.

In unserem Unternehmen ist die Rechtsabteilung für das Anti-Korruptionssystem verantwortlich. Wir bitten Sie, sich bei Fragen zur Handhabung oder bei sonstigen Unklarheiten direkt an die Mitarbeiter dieser Abteilung zu wenden. Kommunikationskanal: [email protected]

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