Die Produktsicherheitsverordnung GPSR 2024 ist hauptsächlich auf den Schutz von Käufern ausgelegt, die E-Commerce-Plattformen nutzen. Außerdem sollen damit die Bedingungen für Unternehmen, die im Online-Handel tätig sind, vereinheitlicht werden. Welche Änderungen erwarten die Unternehmer? Wie werden sich die neuen Vorschriften auf die Unternehmen in diesem Sektor auswirken? Lesen Sie den folgenden Text, um die Antworten auf diese und weitere Fragen zu finden.
Worum handelt es sich bei der Verordnung GPSR 2024 und was ist der Hintergrund ihrer Einführung?
Bei der Verordnung GPSR (General Product Safety Regulation) 2024 handelt es sich um eine Regelung, die Ende letzten Jahres vom Europäischen Parlament verabschiedet worden ist, um ein höheres Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten und die Vorschriften für Unternehmen auf dem EU-Markt zu vereinheitlichen. Sie gilt für alle Produkte, die in der EU zum Verkauf angeboten werden, mit Ausnahme von Lebensmitteln, Medikamenten und Antiquitäten.
Das Hauptziel der neuen Vorschriften besteht darin, potentiell gefährliche Produkte vom Verkauf auszuschließen und den Käufern zugleich mehr Sicherheit zu bieten. Darüber hinaus verpflichtet die Verordnung Hersteller, Händler, Importeure und E-Commerce-Plattformen dazu, ihre Produkte gründlich zu überprüfen, bevor sie zum Verkauf angeboten werden. Diese Anforderungen seitens der EU verlangen von den Verkäufern die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden, die Rückverfolgbarkeit der Artikel sowie die Bereitstellung von Informationen über ihre Sicherheit.
Mit der Verordnung GPSR 2024 können sich die Käufer darauf verlassen, dass die auf dem EU-Markt angebotenen Artikel sicher sind. Im Gegenzug erhalten die Unternehmen durch die neuen Vorschriften klare Spielregeln für den Geschäftsbetrieb, wodurch ein fairer Wettbewerb gefördert wird.
Wer ist von der neuen Richtlinien der GPSR 2024 betroffen?
Die angesprochene Verordnung betrifft alle Marktteilnehmer, die in der Europäischen Union Produkte vertreiben, und zwar sowohl im traditionellen Modell (Verkauf in stationären Geschäften) als auch online (Internetverkauf). Sie muss von den folgenden Wirtschaftsakteuren eingehalten werden:
- Hersteller – sie sind dafür verantwortlich, dass die Produkte den Sicherheitsnormen entsprechen und ordnungsgemäß gekennzeichnet sind.
- Importeure – sie bringen Produkte von außerhalb der EU auf den EU-Markt und sind dazu verpflichtet, deren Übereinstimmung mit den EU-Vorschriften zu überprüfen.
- Vertriebshändler – darunter sind sowohl Einzelhändler als auch E-Commerce-Plattformen inbegriffen, die Marken von Drittanbietern anbieten; sie sind dazu verpflichtet, die Sicherheit von Produkten zu überprüfen, bevor sie sie verkaufen.
- Verkaufsplattformen – die den Abschluss von Fernabsatzverträgen ermöglichen; sie sind dazu verpflichtet, die Produkte auf die Einhaltung der Verordnung hin zu überwachen und mit den Regulierungsbehörden zusammenzuarbeiten.
Die GPSR deckt fast alle Produkte ab, die Verbrauchern angeboten werden, was ihre Anwendung zu einer weitreichenden Verpflichtung für Unternehmen in den unterschiedlichsten Branchen macht, wobei der Schwerpunkt auf dem elektronischen Handel liegt.
Welche Verpflichtungen ergeben sich aus der Verordnung GPSR 2024 für die Verkäufer?
Die Verordnung GPSR 2024 erlegt den Verkäufern eine Reihe von Verpflichtungen auf, um die Sicherheit der den Verbrauchern angebotenen Produkte zu gewährleisten. Zu den zentralen Anforderungen gehören die folgenden:
Überprüfung der Produktkonformität
Die Verkäufer müssen überprüfen, ob die Hersteller und Importeure die GPSR-Anforderungen erfüllt haben, einschließlich der folgenden Aspekte:
- Kennzeichnung der Produkte mit Chargen-, Serien- oder Modellnummer.
- Angaben zum Hersteller, wie Name, eingetragener Handelsname bzw. Vor- und Nachname sowie Kontaktadresse (E-Mail-Adresse oder Postanschrift).
- Bereitstellung von Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsinformationen in einer verständlichen Sprache.
Verhinderung des Verkaufs von nicht konformen Produkten
Falls ein Händler feststellt, dass ein Produkt nicht konform ist, darf er es nicht auf dem Markt anbieten, bis der Hersteller die Nichtkonformität behoben hat.
Benachrichtigung über gefährliche Produkte
Falls eine Nichtkonformität oder ein Risiko festgestellt worden ist, sind folgende Punkte zu beachten:
- Der Verkäufer muss den Hersteller / Importeur informieren.
- Der Verkäufer hat sich an einer Rückrufaktion oder Reparatur des Produkts zu beteiligen.
- Der Verkäufer hat den Aufsichtsbehörden die Nichteinhaltung / Risiken über die Plattform Safety Business Gateway zu melden.
Informationspflichten im Online-Verkauf
Die Produktangebote müssen die folgenden Angaben aufweisen:
- Angaben zum Hersteller (Vor- und Nachname / Bezeichnung), eingetragener Handelsname oder eingetragenes Markenzeichen des Herstellers sowie eine Kontaktadresse (Postanschrift oder E-Mail-Adresse).
- Angaben zum Hersteller (Vor- und Nachname der verantwortlichen Person oder Bezeichnung), Adresse (E-Mail-Adresse und Postanschrift der für das Unternehmen des Verkäufers verantwortlichen Person), im Falle von Unternehmen mit einem Sitz außerhalb der EU.
- Angaben zur Identifizierung des Produkts (z. B. Bilder, Kennzeichnungen, Art, sonstige Identifizierungsmerkmale).
- Warnhinweise oder Informationen zur Sicherheit auf der Produktverpackung oder als beigefügtes Begleitdokument.
Kooperation mit den Aufsichtsbehörden
Die Verkäufer sind dazu verpflichtet, fristgerecht Auskünfte zu erteilen und sich den Entscheidungen der Aufsichtsbehörden zur Produktsicherheit zu fügen.
Für Unternehmen, die im Sektor des elektronischen Handels tätig sind, ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass die neue Verordnung sie auch dazu verpflichtet, sehr ausführliche Produktinformationen in die Produktbeschreibungen auf ihren Verkaufsseiten aufzunehmen.
Es ist jedoch zu bedenken, dass die Verordnung den Online-Verkaufsbereich auf beiden Seiten schützt – also sowohl auf der Seite des Kunden als auch auf der Seite des Verkäufers. Durch diese Anforderungen sollen Produktrisiken ausgeschlossen und das Vertrauen der Verbraucher in die Verkäufer gestärkt werden. Je größer das Vertrauen ist, desto besser ist in den Augen der Verbraucher auch das Image des jeweiligen Webshops.
E-Commerce-Plattformen und die Verordnung GPSR 2024 – alles, was Sie über die sich daraus ergebenden Änderungen wissen müssen
Die Verordnung GPSR 2024 ändert den Betrieb von E-Commerce-Plattformen in erheblichem Ausmaß und führt zusätzliche Anforderungen in Hinblick auf die Produktsicherheit und die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden ein. Zusätzlich zu den bereits erwähnten Verpflichtungen, denen Verkäufer innerhalb der EU unterliegen, müssen E-Commerce-Unternehmen noch weitere Änderungen an ihrem Geschäftsbetrieb vornehmen. Zu den wichtigsten Änderungen gehören die folgenden:
Überwachung der auf der Plattform angebotenen Produkte
Die Plattformen müssen proaktiv prüfen, ob die von den Verkäufern eingestellten Produkte auch den EU-Sicherheitsanforderungen genügen. Potentiell gefährliche Produkte müssen ermittelt und entfernt werden.
Neue Informationspflichten
Die Plattformen müssen die Benutzeroberfläche so umgestalten, dass detaillierte Produktinformationen angezeigt werden, darunter unter anderem die folgenden:
- Angaben zum Hersteller und zur verantwortlichen Person außerhalb der EU.
- Produktkennzeichnungen (z. B. Fotos, Seriennummern).
- Warnhinweise und Sicherheitsanweisungen.
Registrierung auf dem Portal SafetyGate
E-Commerce-Plattformen müssen sich bei SafetyGate eintragen, wodurch die unverzügliche Meldung von Produktnichtkonformitäten und die Übermittlung von Produktsicherheitsinformationen ermöglicht wird.
Handhabung von Mitteilungen und Weisungen
Die Plattformen sind dazu verpflichtet, auf Mitteilungen und Weisungen der Aufsichtsbehörden innerhalb von spätestens 3 Arbeitstagen zu reagieren. Dazu gehört auch das Entfernen oder Sperren von Listen mit Produkten, die als unsicher eingestuft werden.
Kontaktstelle für Aufsichtsbehörden
Die Plattformen müssen eine Kontaktstelle benennen, durch die die Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden in Fragen der Produktsicherheit erfolgt.
Interne Verfahren zur Gewährleistung der Sicherheit
Die Plattformen müssen interne Verfahren einrichten, um die Anforderungen der Verordnung schnell und wirksam erfüllen zu können.
Genehmigung zum Data Scraping durch die Aufsichtsbehörden
Die Plattformen müssen den Aufsichtsbehörden auf Anfrage die für die Überwachung der Produktsicherheit erforderlichen Daten zur Verfügung stellen.
Diese Änderungen führen zusätzlich zu dem bereits angedeuteten verstärkten Verbraucherschutz und der Entfernung unsicherer Produkte vom E-Commerce-Markt zu erhöhten Investitionen in neue Compliance-Systeme und ‑Verfahren. Die neue EU-Verordnung erlegt den am Online-Verkauf beteiligten Unternehmen daher neue finanzielle Verpflichtungen auf. Dies kann ein Anstoß sein, eine verantwortungsvolle und vertrauenswürdige E-Commerce-Beratung in Anspruch zu nehmen, da die Nichteinhaltung oder unzureichende Einhaltung der neuen EU-Vorschriften schwerwiegende Folgen haben kann.
Rechtliche Konsequenzen für Unternehmen, die die Vorschriften der GPSR-Verordnung nicht einhalten
Unternehmen, die die Vorschriften der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) nicht einhalten, müssen mit schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen rechnen, darunter die folgenden:
Geldstrafen
Verstöße gegen die Vorschriften der GPSR-Verordnung durch ein Unternehmen können beträchtliche Geldstrafen nach sich ziehen. Deren Höhe kann von der Art, der Schwere und dem Umfang des Verstoßes sowie von der Größe des haftenden Webshops abhängen.
Anordnung zum Rückzug eines Produkts aus dem Verkauf
Falls bei einem Produkt ein Risiko für die Sicherheit der Verbraucher festgestellt wird, können die Aufsichtsbehörden das Unternehmen anweisen, dieses Produkt vom Markt zu nehmen und die Käufer über die Gefährdung in Kenntnis zu setzen.
Verkaufsverbot für bestimmte Produkte
Für Produkte, die den Anforderungen der Verordnung nicht genügen, kann ein Verbot des weiteren Verkaufs oder Vertriebs ausgesprochen werden.
Verpflichtung zur Kooperation mit den Aufsichtsbehörden
Unternehmen, die ihrer Pflicht zur Kooperation mit den Aufsichtsbehörden nicht nachkommen (zum Beispiel dann, wenn sie die erforderlichen Produktinformationen nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen), können zusätzlich bestraft und ihre Geschäftstätigkeit einer gesonderten Überwachung unterzogen werden.
Schädigung des Rufs
Verstöße gegen die GPSR-Vorschriften und die damit verbundenen Sanktionen können das Ansehen eines Unternehmens erheblich beeinträchtigen und das Vertrauen der Käufer und Geschäftspartner untergraben.
Gerichtliche und / oder administrative Verfahren
Verkäufer, die die Vorschriften der GPSR 2024 nicht einhalten, müssen mit weiteren rechtlichen Schritten rechnen, beispielsweise mit Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren durch Aufsichtsbehörden oder aber ausgehend von Verbrauchern, die durch unsichere Produkte geschädigt worden sind.
Diese Konsequenzen sollen die Unternehmen dazu veranlassen, die neuen Vorschriften uneingeschränkt einzuhalten und der Verbrauchersicherheit in ihren Geschäftsabläufen Vorrang einzuräumen.
Unterstützung durch Hicron für die sich wandelnden Rahmenbedingungen des elektronischen Handels
Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR 2024) hat zu beträchtlichen Diskussionen und Aufregungen unter den Unternehmen geführt, insbesondere unter denjenigen, die ihre Dienstleistungen im Online-Bereich anbieten und verkaufen. Insbesondere für den Betrieb von Webshops stellen die neuen Vorschriften eine große Herausforderung dar. In Anbetracht solcher Änderungen, die nicht nur erforderlich, sondern gesetzlich vorgeschrieben sind, ist es häufig notwendig, die Unterstützung von vertrauenswürdigen Beratern in Anspruch zu nehmen, die das Unternehmen dabei durch jede Phase des Übergangs begleiten. Bei Hicron haben wir ein Expertenteam zusammengestellt, das sich mit E-Commerce-Projekten befasst, um Unternehmern bei der Bewältigung solcher Herausforderungen zu helfen. Mit fast zwei Jahrzehnten Erfahrung seit der Gründung und aktiver Präsenz auf dem Markt und bei den unterschiedlichsten Projekten von kleinem, mittelständischem und globalem Umfang kennen wir die geschäftlichen Anforderungen unserer Kunden sehr genau. Wir navigieren sie sicher durch alle Veränderungen, die der Markt vorgibt. Betreiben Sie eine E-Commerce-Webseite und sind Sie auf der Suche nach Innovationen, die auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind? Dann nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!
Quellen:
https://linkekulicki.pl/rozporzadzenie-gpsr-zmiany-dla-e-commerce/
(Zugriff: 20.01.2025)
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