5 Fragen, die Bewerber NICHT stellen

Nach dem Gespräch mit dem Personalverantwortlichen schweigt das Telefon, wir wissen nicht, wie wir die Bewerbungsaufgabe richtig vorbereiten sollen … Ist es sinnvoll, anzurufen und ein paar Fragen zu stellen? Wir verzichten oft auf diese Möglichkeit, um nicht als aufdringlich zu gelten. Doch ist das überhaupt richtig? Die Personalabteilung von Hicron hat 5 Fragen vorbereitet, die von Bewerbern am häufigsten NICHT gestellt werden.

Eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch ist ein Grund zum Feiern: Ihr Lebenslauf wurde zur Kenntnis genommen und für die nächste Phase ausgewählt. Von diesem Moment an beginnt das Spiel und ein neuer Job steht auf dem Spiel. Wie bei jedem Spiel kommen auch hier Zweifel auf. Hicron hat einen kurzen Leitfaden erstellt, der nicht nur für IT-Fachleute nützlich sein dürfte.

Frage 1: Ich bin auf der Suche nach einer neuen Stelle, mein derzeitiger Chef weiß aber nichts davon. Kann ich Sie darum bitten, meine Firma nicht zu kontaktieren?

Gelegentlich beschließen die Personalverantwortlichen, die im Lebenslauf enthaltenen Informationen zu überprüfen. In der Regel weiß der derzeitige Chef jedoch nichts von den Plänen seines wechselwilligen Mitarbeiters, so dass ein solcher Anruf für viel Verwirrung sorgen kann. Was sagt die Personalabteilung dazu?

Wir verstehen, dass die Suche nach einem Arbeitsplatz, während man noch bei einem anderen Unternehmen unter Vertrag steht, ein heikles Thema ist. Deshalb nehmen wir bei der Rekrutierung keinen Kontakt mit dem derzeitigen Arbeitgeber auf. Ein eventueller Telefonanruf kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, jedoch nur nach Rücksprache mit dem Bewerber. Eine gute Möglichkeit, dies zu tun, besteht darin, im Lebenslauf auch den aktuellen Arbeitsplatz anzugeben: Dies signalisiert dem Personalverantwortlichen deutlich, dass ein Kontakt unerwünschte Folgen haben könnte, sagt Marta Zerka, HR Specialist bei Hicron.

Ein Telefonanruf oder eine E-Mail mit der Bitte um eine Bewertung kommt selten vor. Vor allem, weil bei einer bevorstehenden Kündigung persönliche Vorbehalte gegenüber dem Arbeitnehmer überwiegen könnten und der Vorgesetzte vielleicht ein wenig schmeichelhaftes Urteil abgibt. Aus diesem Grund verlassen sich die Personalabteilungen in der Regel auf Informationen, die sie bei Vorstellungsgesprächen und über Einstellungsaufgaben erhalten.

Frage 2: Ich habe eine Aufgabe erhalten, zu der ich einige Fragen habe. Darf ich Sie um eine Antwort bitten?

Leistungsbezogene Aufgaben sind ein wichtiger Bestandteil der Personalauswahl, um bestimmte Fähigkeiten zu testen. Bei ihrer Bearbeitung treten häufig Zweifel auf. Ist es besser, sie nach eigenem Ermessen durchzuführen oder den Personalverantwortlichen zu fragen?

Nachfragen zur weiteren Klärung sind nicht unerwünscht: Sie zeigen vielmehr, dass der Bewerber die Aufgabe richtig lösen möchte und sich nicht scheut, um Hilfe zu bitten, was besonders in teamorientierten Positionen geschätzt wird. Es ist immer eine gute Idee, alle Zweifel zu beseitigen, denn eine falsch ausgeführte Aufgabe schließt Sie vom weiteren Einstellungsverfahren aus, betont Marta Zerka, HR Specialist bei Hicron.

Frage 3: Ich bin gespannt, welche Lohnnebenleistungen das Unternehmen anbietet. Kann ich beim Vorstellungsgespräch danach fragen?

Eine Arbeit, vor allem in großen Unternehmen mit komplexen Strukturen, ist oft mit zusätzlichen Leistungen für die Arbeitnehmer verbunden, und die Bandbreite dieser Leistungen ist enorm und vielfältig.

Eine Frage zu den Lohnnebenleistungen wird von Bewerbern oft als taktlos empfunden. Diese Leistungen, wie etwa eine private Krankenkasse, Sportkarten oder Sprachkurse, sind jedoch ein wesentlicher Baustein für das positive Image eines Arbeitgebers und ein wichtiger Motivationsfaktor für die Arbeitnehmer. Deshalb erwähnen wir sie immer, und zwar sowohl in den Stellenanzeigen als auch beim Vorstellungsgespräch,  erklärt Marta Zerka.

Frage 4: Ich sollte gestern eine Antwort erhalten, aber das Telefon bleibt stumm. Ist es empfehlenswert, den Personalvermittler anzurufen?

Wir werden uns bis Ende der Woche bei Ihnen melden.“ Dieser Satz lässt beim Bewerber ab einem bestimmten Moment die Alarmglocken läuten. Wenn uns die Stelle am Herzen liegt, ist jede Verzögerung von Seiten des Arbeitgebers sehr belastend. Dann stellt sich die Frage: Soll ich selbst den Personalverantwortlichen anrufen oder besser nicht? Interesse an den aktuellen Entwicklungen des Einstellungsverfahrens zu zeigen, ist für den Bewerber zwar grundlegend von Vorteil, aber es ist wichtig, sich in Zurückhaltung zu üben. Unzählige Anrufe und E-Mails, insbesondere vor Ablauf der Frist, können den Bewerber in ein schlechtes Licht rücken.

Ein professionell durchgeführter Einstellungsprozess ist die beste Visitenkarte eines Unternehmens, daher sollte der Personalverantwortliche die vereinbarten Fristen einhalten. Wenn das Telefon schweigt, lohnt es sich nicht, sich darüber aufzuregen, denn die Gründe für die Verzögerung können oft banal sein: Zum Beispiel ist der Entscheidungsträger auf Geschäftsreise. Es lohnt sich daher, dem Unternehmen ein oder zwei Tage mehr Zeit für die Antwort zu geben und sich dann erst per E-Mail oder Telefon an die Personalabteilung zu wenden, sagt Marta Zerka.

Frage 5: Ich habe die Stelle nicht bekommen, aber ich würde gerne wissen, warum nicht. Vielleicht habe ich einen zu hohen Lohn verlangt?

Die Ablehnung einer Bewerbung wirft immer die Frage auf: Warum? Am Ende eines Einstellungsverfahrens ist es ratsam, nach den Gründen für die negative Entscheidung zu fragen. Auf diese Weise kann der Bewerber nützliche Rückmeldungen erhalten.

Wenn sich ein Bewerber fragt, ob der Grund für die Ablehnung darin besteht, dass seine finanziellen Forderungen zu hoch sind, lohnt es sich, diese Frage direkt zu stellen. Dies kann bei der künftigen Gestaltung der Gehaltsvorstellungen hilfreich sein. Eine sachliche Stellungnahme wird auch dazu beitragen, mögliche Zweifel auszuräumen und Schlussfolgerungen für die Zukunft zu ziehen, erklärt Marta Zerka.

Finanzielle Verhandlungen werden oft als der schwierigste Teil des Einstellungsverfahrens angesehen. Schon vor dem Gespräch lohnt es sich, sich eine sogenannte „finanzielle Spanne“ bereitzulegen, innerhalb derer wir verhandeln können. Wichtig ist, dass die angegebenen Beträge nicht verändert werden. Ein Bewerber, der zu Beginn der Verhandlungen einen höheren Betrag angibt und dann bereit ist, weit unter die ursprünglichen Erwartungen zu gehen, signalisiert, dass er mit dem niedrigen Gehalt in kurzer Zeit nicht mehr zufrieden sein wird und sich nach einer anderen Stelle umsehen wird.

Der derzeitige Arbeitsmarkt gilt als „Arbeitnehmermarkt“. Trotzdem ist es immer noch eine Kunst, eine Stelle zu finden, und es ist von unschätzbarem Wert, den Einstellungsprozess zu meistern. Im Zweifelsfall lohnt es sich immer, der Kontaktperson eine Frage zu stellen. Auf diese Weise können wir als Bewerber fundierte Einstellungsentscheidungen treffen und mögliche Missverständnisse vermeiden.

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